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Verpflichtende Arbeitszeiterfassung: Relevanz für die betriebliche Praxis

Seit September 2022 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen. Dieses System muss gewährleisten, dass der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden dokumentiert werden können.

In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe und die geltenden Pflichten zur Zeiterfassung im Detail. Darüber hinaus stellen wir eine praxisnahe Checkliste für Unternehmen bereit, mit der Sie überprüfen können, ob Sie die Anforderungen zur Zeiterfassungspflicht bereits erfüllen.

Erfahrungen und Erkenntnisse zur Zeiterfassungspflicht

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Beschäftigte die Zeiterfassungspflicht positiv bewerten – vor allem, weil Überstunden nun besser nachvollziehbar und ausgeglichen werden können.

Gleichzeitig setzen zahlreiche Unternehmen noch auf manuelle oder veraltete Lösungen. Digitale Systeme bieten jedoch nicht nur Vorteile bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch klare Mehrwerte in den Bereichen Planung, Transparenz und Fairness.

Gesetzliche Vorgaben zur Zeiterfassungspflicht

Die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten wurde durch das EuGH-Urteil von 2019 in den Fokus gerückt. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden verlässlich zu dokumentieren.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 klargestellt, dass bereits nach geltendem Recht eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung besteht. Diese ergibt sich aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes in Auslegung des EuGH-Urteils. §3 ist im Sinne des EuGH-Urteils so auszulegen, dass zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes ein objektives Zeiterfassungssystem erforderlich ist.

Prüfliste: Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen der Zeiterfassungspflicht?

  • Wir bieten ein System zur Arbeitszeiterfassung an, mit dem der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden können.
  • Die Mitarbeitenden wurden im Umgang mit dem neuen System geschult.
  • Die Einführung in das System zur Zeiterfassung ist ein fester Bestandteil des Onboardings neuer Mitarbeitenden.
  • Das System erfasst die gesamte Arbeitszeit – nicht nur Abweichungen oder Pausen.
  • Die Arbeitszeiten werden zeitnah dokumentiert, spätestens am Folgetag.
  • Führungskräfte und HR sind über die gesetzlichen Bestimmungen informiert (BAG-Beschluss 2022 / Arbeitsschutzgesetz § 3).
  • Alle Mitarbeitenden sind darüber informiert, dass die Zeiterfassung verpflichtend ist – auch bei Vertrauensarbeitszeit.
  • Die Daten werden sicher gegen Manipulationen und nachvollziehbar dokumentiert.
  • Es gibt eine elektronische Lösung oder Sie wissen, welche Frist für Ihr Unternehmen gilt:
    • 250 Mitarbeitende: Einführung bis spätestens 2026
    • 50 Mitarbeitende: Einführung bis spätestens 2027
  • Die Zeiterfassung ist mit der Lohnabrechnung oder dem HR-System verknüpft (optional, aber empfohlen).
  • Sie überwachen regelmäßig die Einhaltung der erfassten Arbeitszeiten (z. B. Pausen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten).
  • Sie sind sich der Aufbewahrungsfristen bewusst: Erfasste Arbeitszeiten müssen in der Regel mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Zeiterfassung als strategisches Werkzeug in Unternehmen

Zeiterfassung sollte in Unternehmen nicht nur als bloße Pflichterfüllung betrachtet werden. Vielmehr ist sie ein wertvolles strategisches Instrument, das zahlreiche Vorteile bietet. Das Ziel ist es, mehr Transparenz, Planbarkeit und Fairness zu schaffen.

Vorteile der Zeiterfassung:

  • Transparenz schaffen: Ein detaillierter Einblick in die erbrachten Arbeitsstunden fördert das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern.
  • Planbarkeit: Durch die genaue Zeiterfassung wird die Ressourcenplanung erleichtert und die Einsatzzeiten können optimal gesteuert werden.
  • Fairness: Eine gerechte Abrechnung von Überstunden trägt zu einer fairen Behandlung aller Mitarbeitenden bei.

Verknüpfung zur HR-Digitalisierung

Durch die gezielte Anwendung von Zeiterfassung können Unternehmen ihre HR-Prozesse verbessern.

Digitale Lösungen ermöglichen es, Arbeitszeiten präzise und effizient zu erfassen und nahtlos in bestehende Systeme für Zeitwirtschaft und Personalplanung zu integrieren. Dies steigert nicht nur die Effizienz, sondern unterstützt auch nachhaltig die Entscheidungsprozesse im HR-Bereich.

Potenzielle Herausforderungen

Trotz aller Vorteile kann die praktische Umsetzung auf verschiedene Herausforderungen stoßen:

  • Geringe Akzeptanz: Einige Mitarbeitende könnten die neue Regelung als zusätzlichen Kontrollmechanismus wahrnehmen und sich in ihrer Autonomie beeinträchtigt fühlen.
  • Technische Herausforderungen: Die Einführung neuer digitaler Lösungen zur Zeiterfassung könnte bei weniger technikaffinen Mitarbeitenden auf Skepsis stoßen.

 

Mögliche Lösungen:

  • Transparente Kommunikation: Um Verständnis und Akzeptanz für die Zeiterfassung zu fördern, ist es wichtig, die Gründe und Vorteile transparent zu kommunizieren. 
  • Schulungen anbieten:
    Um Mitarbeitende effektiv im Umgang mit neuen Systemen zu unterstützen, sollten gezielte Schulungen angeboten werden. Diese Schulungen helfen dabei, die neuen Systeme effizient und sicher zu nutzen.
  • Rückmeldung einholen: Um das System kontinuierlich zu verbessern, ist es entscheidend, Feedback von den Mitarbeitenden einzuholen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflicht der Zeiterfassung

Seit wann besteht diese Verpflichtung?

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Obwohl die genaue Umsetzung im Arbeitszeitgesetz noch aussteht, müssen Unternehmen bereits jetzt ein System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bereitstellen. Es gibt keine Wahlfreiheit mehr, ob man die Zeiterfassung einführt, sondern nur noch, wie man sie organisiert.

Aktuell wird ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes konkretisiert, der etwa die Pflicht zur elektronischen Dokumentation ab der ersten Minute und den spätesten Zeitpunkt der Erfassung festlegt. Die gesetzliche Verabschiedung steht zwar noch aus, ändert jedoch nichts an der bestehenden Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung.

Worauf bezogen sich die Übergangsfristen?

Die Übergangsfristen beziehen sich ausschließlich auf die Art der Zeiterfassung!

Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf hätten Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten bis 2026 Zeit, um ein elektronisches Zeiterfassungssystem einzuführen. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten hätten sogar bis 2027 Zeit.

Gilt die Pflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Ja, auch Mitarbeitende, die in Vertrauensarbeitszeitmodellen tätig sind, müssen die Arbeitszeit erfassen.

Vertrauensarbeitszeit setzt zwar auf Eigenverantwortung, doch die gesetzliche Pflicht, die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren, bleibt bestehen.

Was, wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten nicht korrekt protokollieren?

Obwohl Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, obliegt es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeiten korrekt und vollständig zu dokumentieren.

Wiederholte Versäumnisse, fehlerhafte Einträge oder bewusste Manipulationen können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Wichtig ist, dass Arbeitgeber die Mitarbeiter im Vorfeld transparent über die rechtliche Verpflichtung und die Handhabung der Zeiterfassung informieren. Besonders bei der Einführung digitaler Systeme sollten Schulungen, klare Anleitungen und ein Ansprechpartner im Unternehmen bereitgestellt werden.

Eine etablierte Zeiterfassungskultur mit verbindlichen Prozessen und regelmäßigen Erinnerungen hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und rechtlichen Risiken vorzubeugen.

Welche Formen der Zeiterfassung sind (aktuell) zugelassen?

Unternehmen können derzeit frei wählen, welches Zeiterfassungssystem sie nutzen – vorausgesetzt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden nachvollziehbar dokumentiert.

Es gelten folgende Optionen:

  • Elektronische Zeiterfassung: Digitale Systeme zur Zeiterfassung zeichnen sich durch Effizienz, Manipulationssicherheit und Benutzerfreundlichkeit aus. Sie ermöglichen automatisierte Prozesse, Auswertungen und eine nahtlose Integration in bestehende HR-Systeme. Zudem werden sie künftig gesetzlich verpflichtend sein.
  • Manuelle Zeiterfassung: Traditionelle Methoden der Zeiterfassung, wie Stundenzettel oder handschriftliche Listen, sind nach wie vor im Einsatz, werden jedoch aufgrund ihrer Fehleranfälligkeit und mangelnden Zukunftssicherheit kritisch betrachtet. Für viele Unternehmen sind diese Ansätze keine nachhaltige Lösung.
  • Excel als temporäre Lösung: Derzeit sind Excel-Tabellen noch zulässig, erfüllen jedoch nicht die Anforderungen an Manipulationssicherheit und Automatisierung. Vor allem im Hinblick auf die geplante Gesetzesnovelle entsprechen sie nicht mehr den zukünftigen Vorgaben.

Welche Anforderungen bestehen an digitale Zeiterfassungssysteme?

Digitale Systeme zur Arbeitszeiterfassung müssen vor allem eines gewährleisten: Sie müssen rechtssicher, nachvollziehbar und praxistauglich sein.

Die folgenden Anforderungen sind dabei von entscheidender Bedeutung:

  • Manipulationsschutz: Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitszeiten nicht unbemerkt nachträglich verändert werden können. Alle Änderungen an den Arbeitszeiten müssen lückenlos dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sein.
  • Zugänglichkeit: Das System muss so gestaltet sein, dass es sowohl für Arbeitgebende als auch für Mitarbeitende jederzeit zugänglich ist. Dies gilt insbesondere auch für den Zugriff von unterwegs oder aus dem Homeoffice.

 

Wir empfehlen zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Benutzerfreundlichkeit: Eine intuitive und einfache Bedienung fördert die Akzeptanz des Systems und reduziert gleichzeitig die Fehleranfälligkeit bei der Anwendung.
  • Systemkompatibilität: Idealerweise sollte sich die Zeiterfassung nahtlos in bestehende HR- oder Lohnabrechnungssysteme integrieren lassen. Dies ist zwar keine gesetzliche Vorgabe, erweist sich in der Praxis jedoch als äußerst hilfreich.

Was geschieht mit den erfassten Arbeitszeiten?

Die bloße Erfassung von Arbeitszeiten ist nicht ausreichend. Unternehmen müssen diese Daten zudem ordnungsgemäß archivieren, vor Manipulation schützen und bei Bedarf bereitstellen.

Die Dokumentation muss so erfolgen, dass die Zeiten im Streitfall oder bei einer behördlichen Prüfung nachvollziehbar sind. Abhängig vom Arbeitszeitmodell – sei es Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit oder Schichtbetrieb – ist es erforderlich, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zu überwachen.

In der Praxis empfiehlt sich eine regelmäßige Auswertung durch Führungskräfte oder die Personalabteilung, um Risiken wie Überlastung oder Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Zeiterfassung rechtskonform und praxisnah umsetzen – mit der Peras HR-Suite

Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sind oft komplex, doch die technische Umsetzung muss nicht kompliziert sein.

Die Peras HR-Suite bietet eine Zeiterfassungssoftware, die nicht nur rechtssicher, sondern auch intuitiv und flexibel ist. Egal, ob es um mobile Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne oder Vertrauensarbeitszeit geht – die Lösung ermöglicht eine präzise Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer. Sie lässt sich problemlos in bestehende Prozesse integrieren und hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Dank Self-Service-Funktionen, automatisierter Benachrichtigungen und einer transparenten Datenbasis wird die Zeiterfassung zu einem echten Mehrwert für HR, Führungskräfte und Mitarbeitende – und nicht nur zu einer Pflichtübung.

Weitere Informationen zu Peras GmbH

Originalartikel: https://peras.de/hr-blog/detail/pflicht-zur-zeiterfassung-praktische-bedeutung-fuer-unternehmen

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