Förderrichtlinie „go-digital“ für KMU

Mit dem Förderprogramm „go digital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe zielgerichtet und passgenau bei der Digitalisierung. 72 Millionen Euro stehen für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.

Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024 und ersetzt die bisherige Fassung, die mit Ende 2021 auslief. Somit können seit dem 1. Januar 2022 Anträge für „go-digital“ gestellt werden.

Im Rahmen von „go-digital“ wird in fünf Modulen unterstützt:

 

  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung

 

Über diese Maßnahme sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags begleitet und unterstützt werden. Ihnen stehen dabei vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite. Diese beraten und begleiten die Unternehmen bei der Umsetzung der beantragten Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme. Eine Liste dieser Beratungsunternehmen ist hier zu finden: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Karten/Beratersuche-go-digital/SiteGlobals/Forms/Formulare/beratersuche-go-digital-formular.html

Förderberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Diese müssen zudem folgende Anforderungen erfüllen:

 

  • Sie müssen bei Vertragsabschluss unter 100 Beschäftigten liegen, – einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen.
  • Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme darf höchstens 20 Millionen Euro betragen.
  • Die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss in Deutschland sein.
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung.

 

Außerdem gilt: Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz / Bilanzsumme bestätigen.

Höhe der Förderung

Die Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit gegebenenfalls erforderlichen weiteren Modulen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, wobei Begünstigte einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen zahlen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten. In diese 30 Beratertage gehören auch:

 

  • bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie zwei Beratertage für die IT-Sicherheit-Pflichtberatung

 

Die 30 Beratertage können auf mehrere Module aufgeteilt werden.

Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ sind unter www.innovation-beratung-foerderung.de zu finden.

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