Digitalisierung im Mittelstand: das Investitions-
zuschussprogramm „Digital Jetzt“

Seit September 2020 können kleine und mittlere Unternehmen, die sogenannten KMU, Zuschüsse im Rahmen ihrer digitalen Transformation beantragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will die Unternehmen so bei Investitionen in digitale Technologien, bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der Einführung neuer Geschäftsmodelle sowie bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Digitalthemen unterstützen. Dazu kann auch die Digitalisierung des HR-Bereichs zählen beziehungsweise die Investition in passende HR-Software.

Um eine Förderung können sich Unternehmen aus allen Branchen bewerben, die mindestens drei Beschäftigte und höchsten 499 Angestellte beschäftigen.

Die Fördervoraussetzungen für „Digital jetzt“

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Förderantrag

 

  • eine Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, enthalten. 

 

Ferner muss in dem Antrag zum Beispiel dargelegt werden, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet werden soll oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen will.

Außerdem muss das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt, das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben, nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden und das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Das mit 203 Millionen Euro ausgestattete Förderprogramm läuft noch bis Ende 2023. Die Förderquote der Investitionskosten ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

 

  • Bei KMU bis 50 Mitarbeiter beträgt die Förderquote bis zu 40 Prozent.
  • Bei KMU bis 250 Mitarbeiter werden bis zu 35 Prozent gefördert.
  • Bei KMU bis 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt die Förderquote noch bis zu 30 Prozent.

 

Die Förderung kann sich ferner auf Grundlage berechtigter Bonusprozentpunkte um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen. Bonusprozentpunkte sind beispielsweise für Investitionen in die IT-Sicherheit oder in strukturschwachen Regionen vorgesehen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsnetzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Digitalisierungsinvestition beisteuern muss, kann über Kredit- und Beteiligungsprogramme gefördert werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm Digital Jetzt und das Online-Antragstool sind unter www.bmwi.de/digital-jetzt abrufbar.

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