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Erkrankung im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Es ist besonders frustrierend, im Urlaub krank zu werden, da dies gleich in zweifacher Weise unangenehm ist. Erstens ist der Urlaub damit ruiniert. Zweitens stellen sich arbeitsrechtliche Fragen, wie etwa zur Fortzahlung des Entgelts oder zur Regelung der Urlaubstage.

Erkrankung im Urlaub: rechtliche Aspekte

Wer im Urlaub erkrankt, verliert keine Urlaubstage, da Urlaub und Krankheit sich gegenseitig ausschließen. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Gemäß §9 des BUrLG werden Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Ein Vorteil für die Arbeitnehmer:innen ist, dass sie durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) keine Krankschreibung mehr an den Arbeitgeber senden müssen.

Es genügt, den Arbeitgeber umgehend zu informieren. Die benötigten Daten kann der Arbeitgeber dann direkt bei der Krankenkasse abrufen.

Krankheit im Ausland: eAU-Verfahren nicht verfügbar

Das eAU-Verfahren ist bedauerlicherweise im Ausland nicht anwendbar. In diesem Fall ist der Arbeitnehmende weiterhin verpflichtet, den Nachweis zu erbringen. Das bedeutet, dass er ein ärztliches Attest von einem Arzt oder einer Ärztin am Urlaubsort benötigt.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse umgehend über die Erkrankung informiert werden. Die Mitteilung sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  • Arbeitsunfähigkeit insgesamt
  • Geschätzte Dauer
  • Anschrift am Aufenthaltsort


Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen die Daten so schnell wie möglich übermittelt werden, entweder telefonisch oder per E-Mail.

Zusätzliche Fragen zur Krankmeldung während des Urlaubs

  • Erhalten Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung? Ja, die Beschäftigten haben das Recht auf eine Fortzahlung ihres Lohns oder Gehalts.

  • Kann der verlorene Urlaub angehängt werden? Nein, die Krankheitstage können nicht an den Urlaub angefügt werden, weshalb eine Verlängerung nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die verlorenen Tage zu einem späteren Zeitpunkt zu gewähren.

  • Was passiert, wenn jemand kurz vor dem Urlaub krank wird? Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer keine Maßnahmen ergreifen, die eine rasche Genesung behindern. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, zunächst einen Arzt aufzusuchen. Dieser kann eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass die geplante Urlaubsreise der Genesung nicht entgegensteht.

Originalartikel: https://www.sdworx.de/de-de/blog/arbeitsrecht/urlaub-krankmeldung-recht

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