Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung

Close Up Of Businessman Using Smart Watch

Am 13. September 2022 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht einen Beschluss, nach dem der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dem Beschluss ist außerdem zu entnehmen, dass Betriebsräte in Unternehmen auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung bestehen können. In einer Presserklärung zum Beschluss […]

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